Eine logopädische Verordnung wird von entsprechenden Fachärzten ausgestellt. Die Therapie findet dann in der logopädischen Praxis oder, wenn vom Arzt verordnet, als Hausbesuch statt. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse (exklusive der gesetzlichen Zuzahlung für Erwachsene) oder der privaten Krankenkasse übernommen.
Folgende Fachärzte dürfen eine logopädische Verordnung ausstellen:
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Allgemeinärzte / Hausärzte / Internisten
- Neurologen
- Psychologen
- HNO – Ärzte
- Kieferorthopäden